Angebote gelten als freibleibend. Wir behalten uns vor, bei Kostensteigerungen ab Offerte-Abgabe bis zur Auftragserteilung neue Preise zu vereinbaren. Unsere Angebots- und Verkaufsunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden.
AGB
1. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
2. Auftrag
1. Schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Auftragsbestätigung ist allein maßgebend, es sei denn, dass die Bedingungen des Bestellers unsererseits anerkannt werden. Die Auftragsbestätigung ist auf technische Daten und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungswünsche können wir nur innerhalb 3 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung berücksichtigen. Die dem Angebot oder der Auftragsannahme zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. An diesen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2. Abrufbestellungen werden nur mit festen Abnahmefristen angenommen. Erfolgt die Abnahme nicht zur vereinbarten Zeit, behalten wir uns vor, die Auslieferung ohne weitere Ankündigung vorzunehmen oder Lagergebühren in Rechnung zu stellen bzw. von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Nachträgliches Bekanntwerden von Veränderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen des Bestellers, z.B. Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren, Wechselproteste, erfolglose Pfändungen, schlechte Auskünfte, berechtigen uns, vom Liefervertrag zurückzutreten oder neue Bedingungen (Vorauszahlung bzw. Nachnahmelieferung) zu vereinbaren.
3. Preisstellung
1. Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich in Euro, wenn nicht eine andere Währung ausdrücklich festgesetzt ist. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anderes vereinbart, ab Werk ausschl. Verpackung, Versicherung und sonstiger Gebühren, zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Preisberechnung sind die am Liefertag gültigen Preise.
2. Sollten sich die Kostenverhältnisse (Material, Löhne usw.) während der Abwicklung von Aufträgen verändern, behält sich der Anbieter eine neue Preisstellung vor, dies gilt besonders für langfristige Aufträge.
4. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Auftrages oder nach Klarstellung sämtlicher Unterlagen und etwaiger Rückfragen. Sie wird unter Zugrundelegung geregelter Fabrikationsverhältnisse so angegeben, dass sie nach Möglichkeit eingehalten werden kann. Teillieferungen oder Teilausführungen sind zulässig.
2. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem der Besteller mit seinen Verpflichtungen dem Lieferer gegenüber in Verzug ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Fehlfertigungen, Streik, Krieg, Aufruhr usw. (im eigenen Werk und bei Unterlieferanten).
4. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auch in den Betrieb des Lieferers erheblich beeinflussen, und für den Fall nachträglich sich herausstellender tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausführung steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrage insoweit zurückzutreten, als er zur Erfüllung nicht in der Lage ist. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Grundsätzliches gilt als Zahlungsbedingung:
1. Handwerkerrechnung: Zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, nicht skontierfähig (VOB/B, DIN 1961)
2. Instandsetzungsleistungen, die in der Hauptsache Lohnaufwendungen darstellen, sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
3. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen trägt der Besteller. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen hat der Besteller für alle Schäden, die aus dem Zahlungsverzug entstehen, zu haften. Außerdem werden unter Vorbehaltung der Geltendmachung anderer Rechte, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, für die Zeit des Verzuges Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet.
5. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder wenn dem Lieferer eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Bestellers bekannt wird, die den Kaufanspruch gefährden könnte, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel späterer Fälligkeit laufen. Wir sind dann auch berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.
6. Gefahrenübergang und Transport
1. Bei Post-, Bahn- oder Speditionsversand geht die Gefahr der Lieferteile auf den Besteller über. Bei Eigenlieferung durch Lkw nach Abgabe an der Baustelle. Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bauausführungen gelten als abgenommen, wenn das Abnahmeprotokoll unterzeichnet ist oder wenn die Bauausführung nicht ebenfalls innerhalb 8 Tagen nach Beendigung reklamiert worden sind.
2. Für Unwetterschäden oder Beschädigung durch Dritte kann keine Haftung übernommen werden. Bei Waren-Lieferungen sind evtl. Schäden sofort nach Eingang dem Frachtführer zu melden und eine Bescheinigung desselben dem Lieferer innerhalb 8 Tagen zuzuteilen, andernfalls sind Ersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
7. Montage- oder Reparatur-Arbeiten
Sofern keine Pauschalsumme vereinbart wurde, werden die Lade- und Fahrzeiten als Arbeitsstunden und die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Bei weiterer Entfernung behalten wir uns vor, Kosten für Auslösung, Wartezeiten, Übernachtung und Überstundenzuschläge zu berechnen. Vereinbarte Pauschalpreise können erhöht werden, sofern Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit erforderlich werden.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung für gelieferte Gegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vorgegebenen Fristen unserer Vorlieferanten. Für gelieferte Fenster/Türen wird bei ordnungsgemäßer Behandlung eine Garantie gewährt und zwar zwei Jahre für Beschläge, fünf Jahre für Glas und Profil und für Türfüllungen die Fristen unserer Vorlieferanten. Die Garantiefrist beginnt ab Rechnungs- bzw. Lieferdatum. Sonstige Garantievereinbarungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Für Folgeschäden über unseren Lieferumfang hinaus kann keine Haftung übernommen werden. Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für Schäden, welche durch unrichtige und ungenügende Schilderung der Betriebsverhältnisse, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung und natürliche Abnutzung entstehen, haben wir nicht aufzukommen. Bei unsachgemäßer bauseitiger Montage übernehmen wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Elemente. Für die Haltbarkeit von Bauleistungen auf aufgeschüttetem Boden kann keine Garantie übernommen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaigen Kosten und Zinsen aus dem Liefervertrag vor.
2. Bei Weiterverkauf, auch im eingebauten Zustand, gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Dies trifft auch für fest eingebaute Teile an Gebäuden und Grundstücken zu.
3. Falls der Käufer zahlungsunfähig wird, sind wir befugt, die gelieferten und noch vorhandenen Gegenstände zurückzunehmen oder dem evtl. Nachfolger käuflich zu überlassen.
10. Rücknahme
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Sofern in Ausnahmefällen eine Rücknahme zu ausgehandeltem Preis erfolgt, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.
11. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind.
12. Gültigkeit der Bedingungen
Vorstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns getätigten Verkäufe, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind.
Sollte eine der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam bzw. nicht wirksam vereinbart worden sein, so bleiben die übrigen Vertragsbedingungen wirksam.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Fulda.